WIR SIND SEIT ÜBER 60 JAHRE FÜR SIE DA!

Fahrschule PS Gehrmann GmbH

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag – von 11.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag – von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag – von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Unsere Adresse:
Bayreuther Str. 3
10787 Berlin
U-Bahn Wittenbergplatz U1, U2, U3

AGB

PS Gehrmann
1. BESTANDTEIL DER AUSBILDUNG

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

SCHRIFTLICHER AUSBILDUNGSVERTRAG
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER AUSBILDUNG
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

BEENDIGUNG DER AUSBILDUNG
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung in Textform hinzuweisen.

EIGNUNGSMÄNGEL DES FAHRSCHÜLERS
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.

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