Fahrschule PS Gehrmann GmbH
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag – von 11.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag – von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag – von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Montag bis Donnerstag – von 11.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag – von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag – von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Unsere Adresse:
Bayreuther Str. 3
10787 Berlin
U-Bahn Wittenbergplatz U1, U2, U3
Bayreuther Str. 3
10787 Berlin
U-Bahn Wittenbergplatz U1, U2, U3
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
- Mit 16,5 können Sie sich für die Führerscheinausbildung bei uns anmelden. Wenn Sie dann 17 Jahre alt geworden sind und die fahrpraktische Prüfung erfolgreich bestanden haben, dürfen Sie mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen.
- eine oder mehrere Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung im Bürgeramt angegeben werden;
- die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein;
- die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren einen gültigen Führerschein Klasse B lückenlos besitzen;
- die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben;
- zwischen den Führerschein - Ausbildungen mit 17 oder 18 Jahren sind keine Unterschiede in der Anzahl der theoretischen und fahrpraktischen Stunden vorhanden;
- die theoretische Prüfung darf man frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen;
- die fahrpraktische Prüfung darf man frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen;
- den Führerschein bekommen Sie erst zu Ihrem 17. Geburtstag;
- nach der bestandenen fahrpraktischen Prüfung muss die angegebene Begleitperson Sie beim Fahren bis zu Ihrem 18. Lebensjahr begleiten. Nach dem Erreichen des 18. Geburtstags entfällt diese Regelung.
Für die Begleitperson gelten folgende Bestimmungen:
Bei der BF17 - Ausbildung muss man Folgendes beachten: